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Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein & Hamburg

Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft getreten. Auf Unternehmen ist damit viel Neues zu gekommen, etliche Prozesse müssen überprüft und angepasst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sieht die Datenschutzgrundverordnung für Betriebe und Organisationen einen Datenschutzbeauftragten vor. Ein Datenschutzbeauftragter ist ein Beratungs- und Kontrollorgan und wirkt im Betrieb auf die Einhaltung des Datenschutzes hin.
Ob ein interner oder externen Datenschutzbeauftragter benannt wird, kann der Geschäftsführer frei entscheiden. Beides hat Vor- und Nachteile: Ein interner Mitarbeiter kennt das Unternehmen und die Abläufe viel besser, kann aber schneller in einen Interessenskonflikt geraten. Außerdem muss er sich erst Wissen zum Thema Datenschutz aneignen. Der externe Datenschutzbeauftragte bringt das schon mit. Zudem hat er einen objektiveren Blick auf das Unternehmen.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Erfüllung dieser Aufgaben zur Seite.

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